Schwangerschaft

Sobald Sie während der Schwangerschaft und nach der Entbindung Ihren Haushalt selbst nicht mehr weiterführen können und Sie auch kein anderes Haushaltsmitglied unterstützen kann, weil dieses bspw. berufstätig ist, besteht der Anspruch auf eine Haushaltshilfe (§ 24h SGB V).

Kostenübernahme: 100%
(bei Komplikationen, Krankenhausaufenthalt, frühzeitigen Wehen, Verdacht auf Frühgeburt, etc.)

Dauer: variiert je nach Bedarf

Folgende Leistungen erbringt eine Haushaltshilfe: 

• Reinigung des täglichen Lebensbereiches
• Erstellung eines Einkaufsplanes
• Erledigung der Lebensmitteleinkäufe und Bedarfsgegenstände
• Unterbringung der Lebensmitteleinkäufe
• Reinigung aller Arbeitsbereiche
• Abwasch, Trocknung und Wegräumen des Koch- und Essgeschirrs
• Wechseln der Bettwäsche
• waschen, pflegen und bügeln von Textilien und Wäsche
• Einräumen der Wäsche
• eventuell Kinderbetreuung
• Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten