Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder bei Kur o. Rehamaßnahme), Operation (Gallenblasenentfernung, Hüftgelenksoperation), eines Unfalls (Knochenbruch, Bandscheibenvorfall) oder einer Therapie (Chemo-/Strahlentherapie) Ihren Haushalt selbst nicht mehr führen können, können Sie unseren Service beanspruchen (§ 38 SGB V). Wenn Sie bereits Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V haben, besteht der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ebenfalls!
Kostenübernahme: Ihre Krankenkasse muss den Betrag dann zu 90% übernehmen. Sie zahlen dann 1,25€ bis höchstens 5,00€ pro geleistete Stunde. Der tägliche Stundenumfang variiert.
Dauer:
• ohne Kind: 4 Wochen
• mit Kind (12. Lebensjahr noch nicht vollendet): 26 Wochen
• Bei einer Kur oder einem Krankenaufenthalt variiert die Dauer. Der Service wird in der Regel für die Dauer des Aufenthalts gewährt.
Folgende Leistungen erbringt eine Haushaltshilfe:
• Reinigung des täglichen Lebensbereiches
• Erstellung eines Einkaufsplanes
• Erledigung der Lebensmitteleinkäufe und Bedarfsgegenstände
• Unterbringung der Lebensmitteleinkäufe
• Reinigung aller Arbeitsbereiche
• Abwasch, Trocknung und Wegräumen des Koch- und Essgeschirrs
• Wechseln der Bettwäsche
• waschen, pflegen und bügeln von Textilien und Wäsche
• Einräumen der Wäsche
• eventuell Kinderbetreuung
• Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten