Haushaltshilfe während einer Erkrankung, nach einer Operation, einem Unfall oder einer Therapie

Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder bei Kur o. Rehamaßnahme), Operation (Gallenblasenentfernung, Hüftgelenksoperation), eines Unfalls (Knochenbruch, Bandscheibenvorfall) oder einer Therapie (Chemo-/Strahlentherapie) Ihren Haushalt selbst nicht mehr führen können, können Sie unseren Service beanspruchen (§ 38 SGB V). Wenn Sie bereits Anspruch auf eine Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V haben, besteht der Anspruch auf eine Haushaltshilfe ebenfalls!

Kostenübernahme: Ihre Krankenkasse muss den Betrag dann zu 90% übernehmen. Sie zahlen dann 1,25€ bis höchstens 5,00€ pro geleistete Stunde. Der tägliche Stundenumfang variiert.

Dauer:

• ohne Kind: 4 Wochen
• mit Kind (12. Lebensjahr noch nicht vollendet): 26 Wochen
• Bei einer Kur oder einem Krankenaufenthalt variiert die Dauer. Der Service wird in der Regel für die Dauer des Aufenthalts gewährt.

Folgende Leistungen erbringt eine Haushaltshilfe: 

• Reinigung des täglichen Lebensbereiches
• Erstellung eines Einkaufsplanes
• Erledigung der Lebensmitteleinkäufe und Bedarfsgegenstände
• Unterbringung der Lebensmitteleinkäufe
• Reinigung aller Arbeitsbereiche
• Abwasch, Trocknung und Wegräumen des Koch- und Essgeschirrs
• Wechseln der Bettwäsche
• waschen, pflegen und bügeln von Textilien und Wäsche  
• Einräumen der Wäsche
• eventuell Kinderbetreuung
• Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten